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   BGH, 11.08.1976 - 2 ARs 293/76   

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https://dejure.org/1976,4818
BGH, 11.08.1976 - 2 ARs 293/76 (https://dejure.org/1976,4818)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1976 - 2 ARs 293/76 (https://dejure.org/1976,4818)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1976 - 2 ARs 293/76 (https://dejure.org/1976,4818)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Gerichts - Rücksichtsnahme auf den Gesundheitszustand des Beschuldigten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.10.1957 - 2 ARs 167/57

    Zulässigkeit einer Abgabe eines Verfahrens in Jugendstrafsachen bei einem

    Auszug aus BGH, 11.08.1976 - 2 ARs 293/76
    Sie ist nur zulässig, wenn das zuständige Gericht das Hauptverfahren bereits eröffnet hat (BGHSt 10, 391, 392; 16, 391, 392).
  • BGH, 20.12.1961 - 2 ARs 158/61
    Auszug aus BGH, 11.08.1976 - 2 ARs 293/76
    Sie ist nur zulässig, wenn das zuständige Gericht das Hauptverfahren bereits eröffnet hat (BGHSt 10, 391, 392; 16, 391, 392).
  • BGH, 10.05.1957 - 2 ARs 74/56
    Auszug aus BGH, 11.08.1976 - 2 ARs 293/76
    Dieser Gerichtsstand bleibt selbständig neben anderen später ermittelten Gerichtsständen bestehen (BGHSt 10, 255, 258).
  • BGH, 18.10.2000 - 2 ARs 280/00

    BGH lehnt in der "Leuna-Elf-Aquitaine-Affäre" Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Es besteht Anlaß zu dem Hinweis, daß Beschlüsse des Bundesgerichtshofs nach § 13 a StPO nicht anfechtbar sind (§ 304 Abs. 4 Satz 1 StPO); sie sind endgültig (vgl. auch BGH, Beschl, v. 11. August 1976 - 2 ARs 293/76).
  • BGH, 18.10.2000 - 2 AR 182/00

    BGH - Staatsanwaltschaft - Strafverfolgung - Leuna - Elf Aquitaine -

    Es besteht Anlaß zu dem Hinweis, daß Beschlüsse des Bundesgerichtshofs nach § 13 a StPO nicht anfechtbar sind (§ 304 Abs. 4 Satz 1 StPO); sie sind endgültig (vgl. auch BGH, Beschl. v. 11. August 1976 - 2 ARs 293/76).
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